• Hi!

    Dank eines "netten" Willhaben Verkäufers habe ich jetzt ein defektes Brett daheim.

    Seht ihr eine Möglichkeit diesen Riss im Deck einigermaßen zu reparieren?


    lg

    Christian

  • Sieht nicht gut aus. Der Riss scheint nicht nur oberflächlich zu sein. Ich habe Mal so etwas versucht zu reparieren. Das Brett war aber nicht gut wirklich gut fahrbar. GFK hält Druck nur bedingt aus. Spar dir die Mühe, ist vermutlich vergeudete Zeit.

    LG

  • Hilft ihm nur wenn der Schaden für den Käufer aufgrund der Anzeige erkennbar war oder der Verkäufer drauf hingewiesen hat. Ok deutsche Rechtslage is ned mei Stärke aber kann ned anders sein. Gewährleistungsausschluß is kein Freibrief um Schäden zu verstecken.

    Ah moment, willhaben heißt wir reden eh von Österreich. Na dann hau ihm eine drauf. Kannst mi gern per pn anschreiben.

    Gegenden nördlich des Alpenhauptkammes sind aus klimatischen Gründen unbewohnbar.
    (H.Rosendorfer)

  • Der Vertrag kann auch noch wegen "Verkürzung über die Hälfte" bzw. "Laesio enormis" (römischrechtliche Bezeichnung) angefochten werden, da der Käufer wahrscheinlich mehr als das Doppelte des tatsächlichen Wertes für das Board gezahlt hat. Ich denke ein Board mit diesem Schaden ist sehr wenig wert.

    VG

    Christian

  • laesio, dolus, irrtum, schadenersatz, und auch die Gewährleistung steht offen wenn der schaden verheimlicht wurde (is dann vllt a thema der fristen aber insgesamt seh i da kein problem). Hast die anzeige noch?

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    (H.Rosendorfer)

  • Hi,

    für mich sieht das nach gebrochenem Kern aus - ich würde wie weiter oben geschrieben Oxess fragen. Ich denk aber das Board ist Schrott.

    Gibts die Willhaben-Anzeige noch? Hier kommt es ganz drauf an was in der Anzeige stand. Meine (jurustisch nicht fachmännische) Einschätzung auf Basis meiner Onlineshopping-Erfahrung mit unseriösen Händlern und Privatpersonen: Zumindest in DE ist das so - wird die Haftung ausgeschlossen hat man normaler weise einfach Pech gehabt ("gekauft wie gesehen oder halt nicht gesehen"). Wenn der Mangel nicht sichtbar, nicht erwähnt oder herunter gespielt wurde und es bei dem Board um (wie ich vermute) einen eher hohen dreistelligen Betrag ging, würde ich überlegen einen Anwalt einzuschalten (Stichwort "Arglist").

    lg

    Jörg

  • Danke für eure Antworten,

    Also mal zum Board:

    Die Kante und Unterseite sieht absolut top aus. Das Board dürfte nach unten weggebrochen sein, nach oben hält es die Spannung noch sehr gut. Ich habs letztens bei ein paar Schwüngen angetestet, ich (mit meiner mäßigen Erfahrung) hätte nichts Negatives festgestellt beim Fahren. Deswegen kam ich zu dem Schluss, könnte sich vielleicht doch auszahlen zu reparieren.

    Es müsste nichtmal sonderlich schön sein, evtl auch großflächiger mit einer art Platte von oben verklebt. Wär für mich ein Ersatzboard zum bissl Powder Surfen.

    Aber ich werd mal bei Schi-Brettl anfragen, Wien-Tirol halt a Meter. Unsummen möcht ich natürlich nicht investieren, deswegen wär mir ja eine Eigenlösung a recht.

    Und zum Kauf:

    In der Anzeige war nichts zu lesen von einem defekten Board, oder einem Fehler. Er hat dann angegeben der Schaden wäre beim Versand passiert....ich traue unseren Postlern ja viel zu, aber das schaffen sie nicht mal mutwillig :D:D. Zu m Glück des Verkäufers war er 600km weit weg (sonst hätte ich das Board ja beim kauf schon abgeholt), normalerweise regle ich solche Probleme gerne persönlich.

    Im Endeffekt hat die Post den Schaden als Transportschaden akzeptiert und mir den Großteil des Kaufpreises abgegolten, damit war die Sache für mich gegessen. Obwohl ich eigentlich ein Problem damit habe, dass der Typ Geld kassiert hat für ein kaputtes Board und mich verarschen wollte :cursing:.

    P.S.: Wär hat schad ums Board, weils sonst quasi neuwertig ist.

  • Ist das gar kein Carvingboard, sondern SBX oder Freerider? Dann wärs mir jetzt vielleicht auch ned so wichtig. Wennst keinen finanziellen Verlust hast umso weniger (Transportschaden is aber wirklich originell..).

    Also an sich kann es das ned geben, dass da gar kein Effekt eintritt, weil ja die gebrochene ABS-Seitenwange auch eine stabilisierende Wirkung hat. Aber zum Powdersurfen.. ich versteh dich.

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    (H.Rosendorfer)

  • Schau mal entlang der Laufrichtung den Biegungsverlauf an - also so, dass Nose und Tail auf einer Linie sind. Dann sieht man normalerweise recht gut, ob das Brett noch in Ordnung ist.
    Wenn‘s tatsächlich geknickt ist (Kern tlw. gerissen), würd ich‘s auch bzw. vor allem zum Powdern nicht nehmen. Wenn Dir mitten in einem Tiefschneehang das Brett aufgibt, kann es seeeeeeehr lange dauern, bis Du zu Fuß unten bist.

    Und schon alleine aus Prinzip würd ich dem Verkäufer das Brett wieder um die Ohren hauen...

  • Oxess hat mir mal retour geschrieben:

    "Tut mir sehr leid aber da macht es nicht viel Sinn was zu reparieren.Wenn dann könntest du selbst auf der Oberseite etwas aufkleben, das wäre dann aber auch nur eine Notlösung."

    Mal sehen, was ich jetzt mache. Ich denke ich werde versuchen es mit einer Platte oben zu stabilisieren. Kanten und Bodenbelag sehen 1A aus, deswegen könnte das Board durchaus gut fahrbar bleiben. Aber ja, das Argument mit dem am Berg liegenbleiben ist durchaus schlagend....

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